|
Kontrollierte Wohnraumlüftung Eine kontrollierte Wohnraumlüftung (Abk.: KWL, engl. HRV – Heat Recovery Ventilation) wird dann eingesetzt, wenn durch gute Abdichtungsmaßnahmen z. B. neuer Fenstereinbau, das Gebäudeinnere nur noch wenig Luftaustausch mit der Außenluft erlaubt. Sie kann mit einem Wärmetauscher zur Wärmerückgewinnung kombiniert werden, die in der kalten Jahreszeit dafür sorgt, dass die ausströmende warme Raumluft die zuströmende Außenluft erwärmt und so möglichst wenig Wärmeenergie dem Gebäudeinneren entzogen wird. Die KWL soll sicherstellen, dass überschüssige Luftfeuchtigkeit, Luftschadstoffe – etwa Kohlenstoffdioxid – abtransportiert werden.
Man unterscheidet zwischen zentralen und dezentralen Anlagen:
Zentrale Anlagen haben einen entfernten Aufstellungsort und arbeiten nahezu geräuschlos. Sie besitzen zwei Ausgänge und zwei Eingänge (Fortluft, Luft die nach außen geführt wird, Außenluft wird von außen zugeführt, Abluft wird aus den Wohnräumen abgesaugt, und Zuluft den Wohnräumen zugeführt). Zentrale Anlagen sind aufwändiger, denn die Lüftungskanäle müssen von den Wohnräumen zur Anlage geführt werden. Es kommen zwei Umluftarten zum Einsatz:
Bei der einfacheren Variante werden üblicherweise Küche, Bad und WC an die Abluftkanäle, Schlaf und Wohnräume an die Zuluftkanäle angeschlossen. Türen oder Lüftungsschlitze sorgen dafür, dass die Luft innerhalb der Wohnung gleichmäßig zirkulieren kann.
Bei Variante ist jeder Raum einzeln regulierbar und erhält jeweils einen eigenen Zu- und Abluftkanal.
Dezentrale Anlagen eignen sich besonders für die Nachrüstung, sie versorgen normalerweise nur einen Raum.
Die Auslegung ist vor allem für programmgeführte Anlagen notwendig. Diese Anlagen können aktuelle Schadstoffkonzentrationen in Räumen nicht ausreichend genau messen oder die Außenluftzufuhr nicht regeln. Die Auslegung hat das Ziel einen im Vorfeld ausreichenden Wert (oder mehrere Werte mit groben Abstufungen) für die Frischluftzufuhr zu definieren. Diese Luftmengen werden dann unabhängig von der tatsächlichen Sachlage den Räumen zugeführt.
Ein Beispiel dazu: Als hygienisch notwendig werden etwa 25–40 m³ Luftmenge pro Person und Stunde angesehen [1]. Bei vier dauernd anwesenden Personen müssten also etwa 100–160 m³ pro Stunde ausgetauscht werden; dies entspricht bei 200 m² Wohnfläche und einem Gebäudevolumen von 500 m³ einer Luftwechselrate von 0,2–0,3 h−1. Zu beachten ist jedoch: selbst bei einem „luftdichten“ Gebäude nach bestandenem Blowerdoortest findet bei 50 Pa (Windstärke 5) ein Luftwechsel von maximal 1,5 h−1 statt. Bei sehr wenig Wind oder Gebäuden, die die Norm übererfüllen, kann es sein, dass ohne besondere Lüftung nicht genügend Frischluft zugeführt wird.
Bewährt hat sich ein Mindestluftwechsel von 0,5 h−1. Bei größeren Wohnräumen bedeutet die Auslegung, dass die Anlage wesentlich teurer und die Luft im Winter zu trocken würde, so dass auf noch teurere Anlagen mit Luftfeuchteausgleich zurückgegriffen werden müsste. Die Betriebskosten steigen auf Grund des höheren Energiebedarfs und die Wärmerückgewinnung arbeitet weniger effizient. Bei kleineren Wohnräumen können 0,5 h−1 angebracht sein. Wenn im Sommer eine Anlage mit Erdwärmeübertragern zur Klimatisierung eingesetzt wird, sind grundsätzlich höhere Luftwechselraten anzustreben.
Installationsmöglichkeit
Die Montage der Lüftungsleitungen findet meistens im Fußbodenaufbau, unter dem Estrich der darüberliegenden Decke statt. Vertikalleitungen können einfach in gewöhnlichen Installationsschächten, senkrechten Wandaussparungen und eventuell in [Kabelschacht|Kabelschächten] oder in einfachen Zwischenwänden (z. B.: aus Gipskarton) verlegt werden. Um die Luft von Außen vorzuwärmen (im Winter) bzw. vorzukühlen (Sommer), kann diese vor dem Einleiten in das Gebäude noch einige Meter im Erdboden in etwa 1,5–2,00 m Tiefe geleitet werden. Zur zusätzlichen Heizung und Kühlung wird normalerweise eine Wärmepumpe in den Luftkreislauf eingebunden.
Vorteile
« zurück |
