Infoabend zur Kontrollierten Wohnraumlüftung

Die immer dichtere Bauweise bei Neubauten – Niedrigenergie- und Passivhaus – sowie konsequente Dämm-Maßnahmen bei Altbauten tragen dazu bei, den Heizwärmebedarf deutlich zu senken. Dieser auch durch die EnEV (Energieeinsparverordnung) forcierte Effekt ist sowohl energiepolitisch wie ökonomisch richtig und sinnvoll. Er hat allerdings auch Kehrseiten: der für ein gesundes und angenehmes Raumklima notwendige Luftaustausch von verbrauchter Luft gegen Frischluft findet nicht oder nicht mehr in ausreichendem Umfang statt.
Messgröße für den Luftaustausch ist die Luftwechselrate (LWR) h-1. Der Wert der LWR, z. B. 0,5 h-1, gibt an, dass ein Luftwechsel innerhalb einer Stunde 0,5-mal abläuft. Das bedeutet, dass in zwei Stunden ein kompletter Luftaustausch stattfindet. Ein Wohnhaus, errichtet nach den Standards der Niedrigenergie- oder Passivhausbauweise, erreicht eine LWR von 0,1 h-1. Um eine ausreichende Grundlüftung zu erhalten, setzen Experten eine LWR von mindestens 0,5 h-1 an.

Um diesen Wert zu erzielen, könnte manuell gelüftet werden: Jedes Fenster im Haus müsste dazu jede Stunde einmal für die Dauer von fünf Minuten geöffnet werden (Tag und Nacht, auch während der Abwesenheit der Bewohner). Dies ist realistisch gesehen nicht machbar. Systeme zur kontrollierten Be- und Entlüftung sorgen hier für Abhilfe und liefern gleich bleibend hohe Raumluftqualität. Die mit Wasserdampf, Gerüchen oder Schadstoffen belastete Raumluft wird kontinuierlich durch Frischluft ersetzt. Maßstab für die Raumluftbelastung ist der entsprechende CO2-Gehalt, weitere Verunreinigungen verhalten sich nach Expertenmeinung proportional zum gemessenen CO2-Wert. Liegt dieser Wert bei weniger als 0,1 Volumenprozenten, so wird das Klima als angenehm empfunden.

Für den Architekten bedeutet dies vor allem mehr Freiheit in der Planung. Wie letzten Endes die vorgeschriebenen EnEV-Kriterien erfüllt werden, bleibt der Kreativität des Architekten überlassen. Kontrollierte Wohnraumlüftung ist dabei in jedem Fall eine wichtige Komponente, die im Übrigen auch dazu führt, dass allzu aufwändige und kostentreibende Wärmeschutz-Maßnahmen bei Berücksichtigung weiterer Kriterien (Brennwertheiztechnik, Solaranlagen etc.) nicht notwendig sind. Das Fachinstitut Gebäude-Klima empfiehlt Planern in diesem Zusammenhang, bei der Entscheidung für eine Kontrollierte Wohnraumlüftung das Nachweisverfahren für die EnEV mit detaillierten Produktkennwerten (DIN 4701 Teil 10) zu führen.

Am 27.04. haben wir uns dem Thema Kontrollierte Wohnraumlüftung zum wiederholten Male im Rahmen unserer Infoabende angenommen. Am 30.04. folgt die Infofahrt, wo Interessenten eine von uns im EFH-Bereich installierte Kontrollierte Wohnraumlüftung begutachten können und die Bewohner zu ihren Erfahrungen befragen können. Sollten Sie Interesse an einer solchen Infofahrt haben - egal zu welchem Thema (Solar, PV, Pellet, KWL, etc.) bitten wir Sie, sich mit unserer Zentrale in Verbindung zu setzen. Tel. 0621/66889-0 und zentrale@willergmbh.de






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